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Rundum abgesichert: Worauf beim Abschluss der Kfz-Versicherung zu achten ist

Worauf beim Abschluss der Kfz-Versicherung zu achten istRundum abgesichert: Worauf beim Abschluss der Kfz-Versicherung zu achten ist - Bild: ©Day Of Victory Stu. #720603090 – stock.adobe.com

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Autofahrer verpflichtend, aber auch der Teil- oder Vollkaskoschutz kann sich ergänzend lohnen – denn Schäden am eigenen (und/oder fremden) Auto sind kostspielig.
Da Kfz-Versicherer die Konditionen für ihre Tarife frei bilden dürfen, gibt es sowohl hinsichtlich der Prämien als auch Leistungen teils erhebliche Unterschiede – Autofahrer sollten darauf achten eine Versicherung zu wählen, zum eigenen Fahrzeug und der Fahrzeugnutzung passt.

Drei Arten von Kfz-Versicherungen: Eine ist verpflichtend, zwei sind optional

An der Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei, da der Gesetzgeber sie für Fahrzeughalter vorschreibt. Ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung, kommt die (meistens) aber nur für die Schäden auf, die der anderen Partei entstehen – einen finanziellen Schadensersatz für das eigene Fahrzeug leistet sie nie.
Einige Versicherer bieten aber mehrere Tarife für Kfz-Versicherung an: In einigen davon ist auch eine Eigenschadendeckung enthalten, die aber nicht die Schäden am eigenen Kfz ersetzt, sondern lediglich die, die durch das Kfz am Eigentum des Fahrzeughalters entstanden sind – wenn der beispielsweise versehentlich mit dem Kfz gegen die Garagentür fährt und sie beschädigt.

Wer potenzielle Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, muss folglich wahlweise eine Teil- oder Vollkaskoversicherung wählen.

Wichtig hierbei: Die verpflichtende Haftpflichtversicherung ist in diesen schon enthalten, sie muss also nicht separat abgeschlossen werden!
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt: Die Kfz-Teilkasko versichert gegenüber extern verursachten Schäden, zum Beispiel Unwetter, Marderbisse oder Wildunfälle.

Die Vollkaskoversicherung enthält automatisch alle Leistungen der Teilkasko, erweitert die aber um einen Schutz gegenüber selbst verschuldeten Unfällen – weshalb sie insbesondere für teurere Neuwagen eine valide Option abgibt. Ebenso greift lediglich die Vollkaskoversicherung bei Vandalismus, einige höhergestellte Tarife bieten sogar finanzielle Entschädigung, sofern ein Reifenplatzer entstanden ist.

An der Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei
An der Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei, da der Gesetzgeber sie für Fahrzeughalter vorschreibt – Bild: ©osbourne28 #43686556 – stock.adobe.com

Was ist bei der Wahl des Kfz-Versicherers und eines geeigneten Tarifs zu berücksichtigen?

Der wichtigste Punkt zuerst: Die drei Kfz-Versicherungen bauen aufeinander auf. Wer also eine Vollkasko abschließt, muss sich nicht um eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung kümmern. Folglich müssen sich Fahrzeughalter vorab gründlich Gedanken darüber machen, wie sie das Fahrzeug final versichern möchten, damit nicht mehrere Policen abgeschlossen werden, die sowieso Bestandteil der später abgeschlossenen Vollkaskoversicherung sind.

Bei der Kfz-Haftpflicht sollten Versicherte auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Die Stiftung Warentest empfiehlt wenigstens 50 Millionen, besser 100 Millionen Euro. Bei Personenschäden sollte die Deckungssumme wenigstens 12, besser 15 Millionen Euro betragen.

Wer häufiger mit dem Mietwagen im Ausland oder auf Reisen unterwegs ist, sollte in seiner Kfz-Haftpflicht den Baustein „Mallorca-Police“ haben.

Dann ist der im Ausland gefahrene Mietwagen ebenfalls in der Police mitversichert. Wer statt einem Mietwagen mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, benötigt in der Haftpflichtversicherung einen Auslandsschadenschutz. Dieser greift, sofern die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers keine ausreichende Deckung sicherstellt.

Wahl des Kfz-Versicherers und eines geeigneten Tarifs
Was ist bei der Wahl des Kfz-Versicherers und eines geeigneten Tarifs zu berücksichtigen? – Bild: ©Charlie’s #583588822 – stock.adobe.com

Worauf ist speziell bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu achten?

Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, unterliegen Teil- und Vollkaskoversicherungen keinen gesetzlichen Regelungen – weshalb hinsichtlich des Leistungsumfangs größere Unterschiede zwischen einzelnen Versicherern denkbar sind. Fahranfänger können sich mitunter über die Eltern versichern lassen, um durch eine bessere Schadensfreiheitsklasse von niedrigeren Prämien zu profitieren.
Großstadtbewohner, die keine abgesicherte Parkmöglichkeit haben, sollten über eine Vollkaskoversicherung nachdenken – denn Vandalismus ist speziell gegenüber hochpreisigen Autos (und SUVs) in einigen Vierteln von Deutschlands Großstädten omnipräsent.

Zudem müssen sich Versicherte vorab überlegen, wie viel Kilometer sie mit dem Fahrzeug jährlich fahren: Manche Versicherer offerieren attraktive Rabatte, wenn eine bestimmte Fahrleistung pro Jahr nicht überschritten wird – aus logischem Grund, denn das reduziert die Unfallgefahr und damit die Wahrscheinlichkeit von Schäden.

Wer einen Neuwagen hat, muss auf die Neuwertentschädigung achten.

Dann zahlt die Versicherung bei Diebstahl oder beispielsweise einem Totalschaden den Neupreis. Wie lange dieses Recht eingeräumt wird, kann variieren – sechs Monate sind ein akzeptabler Mindestwert, besser sind 24 oder 36 Monate.

Essenziell ist laut vielen Experten die Klausel zum „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“. Liegt die vor, wird der Versicherte sogar entschädigt, wenn er beispielsweise ein Stoppschild übersehen hat oder bei Rot über die Ampel fuhr – existiert die Klausel nicht, kann der Versicherer die Entschädigung entsprechend mindern.

Ein abschließender Tipp: Eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro kann die zu zahlenden Prämien in der Teil- und Vollkasko deutlich mindern – vor allem, wenn Schäden und Versicherungsfälle als unwahrscheinlich erachtet werden.